Für private Anleger bietet die Geldanlage in Fonds zusätzliche steuerliche Vorteile.
Veräußerungsgewinne durch Kurssteigerungen sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Im Vergleich zu Renten- oder Geldmarktfonds, die vor allem von regelmäßigen Zinseinnahmen profitieren, sind daher Anlagen in Aktienfonds unter steuerlichen Aspekten besonders attraktiv.
Wenn keine weiteren Kapitaleinkünfte vorhanden sind, kann ein Verheirateter bei Ausnutzung des derzeitigen Freibetrags von 2.842 Euro bei Einkünften aus Kapitalvermögen - gemessen an der historischen Dividendenrendite bei Aktien von 3% - Anteile im Vermögenswert von rund 95.000 Euro halten, ohne dass hierauf Einkommensteuer anfällt. Bei Festverzinslichen dürfen unter diesen Voraussetzungen - gemessen am historischen Zinsdurchschnitt von jährlich um 6% - Anteile im Vermögenswert von rund 47.000 Euro gehalten werden, ohne dass darauf Einkommensteuer anfällt.
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