Manche Entscheidungen trifft man einfach aus dem Bauch heraus. Manchmal sollte man aber seinen Kopf entscheiden lassen - besonders bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Immerhin geht es um Ihre Gesundheit, und da ist man mit etwas Weitblick gut beraten.
Gerade deshalb lohnt es sich, einen genauen Blick auf die HALLESCHE zu werfen. Zum einen, weil wir heute unseren Mitgliedern hervorragende Leistungen und umfassenden Service zu attraktiven Beiträgen bieten. Zum anderen, weil wir mit vollem Einsatz dafür sorgen, dass das auch morgen noch so bleibt.
Ganz gleich, ob Sie sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Kasse entscheiden oder mit einer Zusatzversicherung die Leistungslücken Ihrer Krankenkasse schließen möchten. Bei der HALLESCHE liegen Sie bestimmt richtig. Denn unsere Tarife belegen seit Jahren regelmäßig Bestnoten in den unabhängigen Tests und Versicherungsvergleichen der Fachpresse.
Da spezielle Situationen etwas andere Lösungen erfordern, bieten wir für Mediziner, Beamte und Beihilfeberechtigte sowie für Studenten berufsspezifische Tarife an. Und für Ein- und Aufsteiger, die früher oder später in die private Krankenversicherung wechseln möchten, aber momentan noch in der gesetzlichen Kasse bleiben müssen, ist unser Optionstarif eine klasse Idee.
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Alle Selbständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigte und Studenten - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Als Angestellte/r steht Ihnen der Weg in die "Private" offen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 47.700 € liegt. (Entspricht 3.975 € bei 12 Monatsgehältern, 3.669,23 € bei 13 Monatsgehältern und 3.407,14 € bei 14 Monatsgehältern.) |
Die Leistungslücken der gesetzlichen Kassen (Orts-, Ersatz-, Innungs-, Betriebskrankenkassen etc.) werden von Gesundheitsreform zu Gesundheitsreform immer größer. Kassenpatienten erhalten vielmehr nur noch einen Grundschutz. Oft sind hohe Zuzahlungen erforderlich - nicht nur im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Leistungen, z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, eine Heilpraktikerbehandlung oder im Krankenhaus für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, sieht dieser gesetzliche Grundschutz nicht vor. Mit einer privaten Zusatzversicherung starten Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Ihre eigene Gesundheitsreform und schließen die Lücken Ihrer Kasse. Hier können Sie nach Wunsch aus den Angeboten für ambulanten oder stationären Zusatzschutz wählen. Und für Urlauber gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung ohnehin schon obligatorisch mit ins Gepäck. |
Der gesetzlich festgelegte Schutz der sozialen Pflegeversicherung bzw. der privaten Pflege-Pflichtversicherung reicht oft nicht aus. Dies gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die stationäre Pflege im Heim. Die maximalen Leistungen aus der Pflege betragen selbst bei der höchsten Stufe in der Regel nur 1.432 € im Monat. Betrachtet man allein die Kosten für die Pflegeleistung im Pflegeheim, werden in dieser höchsten Pflegestufe rund 3.000 € in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die nicht erstattet werden. Rente, Ersparnisse oder Immobilienbesitz sind hier schnell aufgezehrt. Dann springt das Sozialamt ein. Gegebenfalls steht jetzt ein Umzug in ein billigeres Pflegeheim an. Das Sozialamt prüft jedoch auch die Einkommensverhältnisse von unterhaltspflichtigen Angehörigen wie Ehepartner und Kinder, um seine Auslagen zurückzuerhalten: Kinder "haften" für Ihre Eltern! |
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