Schnell und unkompliziert möchten wir Ihnen helfen. Hierzu stehen
Ihnen die wichtigsten Formulare online zur Verfügung.
Einfacher geht´s nicht!
Sie wollen es ganz genau wissen?
Recht haben Sie. Meistens klärt ein Blick in unsere Bedingungen die ersten Fragen:
- ARB-RU 2010 - gültig für Vertragsbeginn ab 01.01.2010
- Tarif T10
- ARB-RU 2007-VVG - gültig für Vertragsbeginn ab 01.01.2007 - Tarif
T07
- ARB-RU 2005-VVG - gültig für Vertragsbeginn ab 01.01.2005 - Tarif
T05
- ARB-RU 2005-A - zusätzlich gültig für Vertragsbeginn bis 31.12.2004
- Tarif T69-T04
Bestätigung für's Finanzamt
Als Nichtselbständiger können Sie den Prämienanteil der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz
als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Betrag wird auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen
und erfüllt die Vorgaben für's Finanzamt.
Weitere Informationen
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