Die HALLESCHE tut viel, damit die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben:
Alterungsrückstellungen
Dank des Kapitaldeckungsverfahrens werden vom ersten Tag an Rücklagen für jeden Versicherten gebildet. Diese werden für das Alter angelegt und sorgen dafür, dass die Beiträge nicht allein auf Grund des Älterwerdens steigen. Weitere Informationen zum Thema Alterungsrückstellungen.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Für alle Personen zwischen 21 und 60 Jahren wird ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% erhoben. Diese Ansparung kommt zu den Rücklagen, mit denen wir die Beiträge im Alter niedrig halten. So stabilisieren wir den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr und senken ihn gegebenenfalls ab dem 80. Lebensjahr.
Modifizierte Beitrags-Zahlung
Mit der flexiblen Beitrags-Zahlung (Tarif MBZflex) der HALLESCHE können Sie in eigener Regie Ihren Beitrag im Alter senken. Das Prinzip ist einfach: Heute etwas mehr zahlen, dafür im Alter deutlich weniger. Nähere Informationen zum Tarif MBZflex erhalten Sie hier.
Alles gute Gründe, warum die Beitrage auch im Alter bezahlbar bleiben. Das zeigt auch folgender Vergleich:
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Am Beispiel unseres Mitgliedes Herrn K. (37 Jahre) sehen Sie den realen Beitragsverlauf der HALLESCHE im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV). 
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Überblick über die gesetzlichen Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung und die ergänzende Lösung der HALLESCHE
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