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Fragen & Antworten
Informationen zu Ihrer
Auslandsreise-Krankenversicherung 
(Tarif URJEplus)

1. Welche Leistungen beinhaltet meine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Die HALLESCHE leistet bei im Ausland eintretenden Krankheiten und dort erlittenen Unfällen für:

  • Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten
  • Medikamente
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Kosten für einen notwendigen Rücktransport.

Detaillierte Informationen lesen Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


2. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz aus meiner Auslandsreise-Krankenversicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung weltweit.

Kein Versicherungsschutz besteht lediglich in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.


3. Wie lange und wie oft darf ich verreisen?

Mit Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie für eine Reisedauer von jeweils bis zu 8 Wochen ein ganzes Jahr lang bestens versichert – ganz gleich, wie oft Sie innerhalb des Jahres verreisen.

Wenn Sie während der ersten 8 Wochen krank werden oder einen Unfall haben und deshalb über 8 Wochen im Ausland bleiben müssen, verlängert sich unsere Leistungspflicht für diese Krankheit oder Unfallfolge und Sie werden nach Deutschland zurück transportiert.


4. Ich plane einen Auslandsaufenthalt von mehr als 8 Wochen – hat die HALLESCHE ein passendes Angebot für mich?

Auch wenn Ihre Reise länger als 8 Wochen dauert, können wir Ihnen einen attraktiven und preiswerten Versicherungsschutz bieten: In unserem speziell auf Reisen bis zu einem Jahr ausgerichteten Tarif VSAplus. Nähere Informationen finden Sie hier.


5. Was kostet mein Krankenversicherungsschutz im Ausland (Tarif URJEplus)?

Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr (=Kalenderjahr) und beträgt pro Person:

Eintrittsalter Beitrag                                                                                    
bis 17 Jahre

  8 €

18 – 59 Jahre

 12 €
ab 60 Jahre

 45 €

Kinder und Jugendliche können nur in Verbindung mit einem Erwachsenen versichert werden.
Bei Erreichen der nächsten Altersgruppe wird Ihr Beitrag automatisch umgestellt - Sie erhalten hierüber keine gesonderte Nachricht.


6. Muss ich die Auslandsreise-Krankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?

Nein, Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine Dauerpolice. D. h. sie läuft jährlich automatisch weiter, wenn sie nicht beendet wird. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern, wenn Sie im nächsten Jahr wieder verreisen möchten.


7. Ich habe mich vor kurzem zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung angemeldet – weshalb wurde der Beitrag bisher nicht abgebucht?

Die erste Beitragsabbuchung erfolgt immer am Ersten des Monats, der auf die Anmeldung zur Auslandsreise-Krankenversicherung folgt.

Ist in Ihrem Fall dieser Zeitpunkt bereits verstrichen, ohne dass Sie Ihrem Kontoauszug die Abbuchung entnehmen konnten, teilen Sie uns dies bitte über unser kostenfreies Service-Telefon mit: 0 800/30 20 100 (Mo.-Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr).


8. Weshalb wurde für meine Auslandsreise-Krankenversicherung ein höherer Beitrag abgebucht als im Jahr zuvor?

Ein höherer Beitrag ergibt sich, wenn eine weitere Person hinzuversichert wird. Außerdem kann es sein, dass eine versicherte Person in die nächst höhere Alters- und Beitragsgruppe vorgerückt ist.

Sollte sich die Erklärung für den höheren Abbuchungsbetrag nicht in einer dieser beiden Möglichkeiten finden lassen, hilft Ihnen gerne das gebührenfreie Service-Telefon weiter: 0 800/30 20 100 (Mo.-Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr).


9. Mein Name und/oder meine Adresse hat sich geändert  – was muss ich tun?

Nennen Sie uns hier einfach Ihre neue Adresse.


10. Mein Konto für die Beitragsabbuchung hat sich geändert - was muss ich tun?

Wenn sich Ihr Konto geändert hat, können Sie uns dies einfach per Online-Formular mitteilen.


11. Woher bekomme ich die Versicherungsbedingungen für meine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Sie können sich Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen hier abspeichern und ausdrucken.


12. Warum sind meine Kinder in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung noch mitversichert?

Die Mitversicherung von Ihren Kindern endet nicht automatisch. Sie bleibt solang bestehen, bis Sie als Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz für Ihre Kinder schriftlich kündigen. Die Kündigung ist dann jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat möglich.


13. Wie kann ich meine Auslandsreise-Krankenversicherung kündigen?

Eine Kündigung ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat möglich. Die Kündigung ist schriftlich an die HALLESCHE zu senden:

HALLESCHE Krankenversicherung
auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart


14. Was wird aus der Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person verstirbt?

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag. Die mitversicherten Personen haben jedoch das Recht, den Vertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Bei Tod einer mitversicherten Person läuft der Vertrag mit geändertem Beitrag weiter. Informieren Sie uns in jedem Fall bitte schriftlich:

HALLESCHE Krankenversicherung
auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart


15. Was muss ich im Krankheitsfall tun?

Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung zunächst selbst. Achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Daten enthält:

  • Name der behandelten Person
  • Bezeichnung der Krankheit
  • Angabe der einzelnen Leistungen und möglichst auch der einzelnen Behandlungsdaten.

Bei einer Behandlung im Krankenhaus muss die Rechnung zudem das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthalten. Schicken Sie nach Ihrer Rückkehr die Originalrechnungen mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer (siehe Kontoauszug) an die HALLESCHE:

HALLESCHE Krankenversicherung aG
Bereich LD/Reiseversicherung
70166 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7 11/66 03-68 20
Telefax: +49 (0)7 11/66 03-22 08


16. Wie kann ich einen Rücktransport in die Wege leiten?

Für Krankenrücktransporte aus dem Ausland rufen Sie bitte das 24 Stunden besetzte Notruftelefon an:  +49 (0)7 11/66 03-39 30


Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr gebührenfreies Service-Telefon unter 0 800/30 20 100 (Mo.-Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr).

  • Ich habe meine Versicherungsbestätigung nicht mehr – wie erhalte ich eine neue Bescheinigung über meine bestehende Auslandsreise-Krankenversicherung?
  • Mir ist meine Versicherungsnummer nicht mehr bekannt – können Sie mir weiterhelfen?
  • Besteht meine Auslandsreise-Krankenversicherung noch?
  • Wer ist in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung versichert?
  • Wie kann ich eine weitere Person in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung mitversichern?


Wichtige Telefonnummern auf einen Blick:

  • HALLESCHE_Auslands-Notruftelefon: +49 (0)7 11/66 03-39 30
    Das erfahrene Ärzte-Team organisiert medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland und betreut Patienten weltweit bei stationären Behandlungen – täglich 24 Stunden.
  • HALLESCHE_Gesundheitstelefon: +49(0)7 11/66 03-20 00
    Für Fragen rund um Ihre Gesundheit - täglich 24 Stunden
  • HALLESCHE_Service-Telefon: 0 800/30 20 100
    Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz – Montag bis Freitag von 8.00- 20.00 Uhr (gebührenfrei)