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Sie erhalten eine Arbeitgeberbescheinigung wenn Sie:

  • Eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, d.h. nicht in einer gesetzliche Krankenkasse, Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse versichert sind.
  • Als Angestellter einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben.
  • In Ihrem Versicherungsantrag das Feld »Arbeitgeberbescheinigung erforderlich« bejaht haben

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