Sie erhalten eine Arbeitgeberbescheinigung wenn Sie:
Eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, d.h. nicht in einer gesetzliche Krankenkasse, Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse versichert sind.
Als Angestellter einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben.
In Ihrem Versicherungsantrag das Feld »Arbeitgeberbescheinigung erforderlich« bejaht haben