Hier erhalten Sie die »Kurzmitteilung für Rechnungen«, die Ihnen das Einreichen von Belegen erleichtert. Sie können das Formular online ausfüllen oder zum handschriftlichen Ausfüllen ausdrucken.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
Kurzmitteilung für Rechnungen (benötigt Acrobat Reader)
Die Kostenbelege senden Sie uns bitte gemeinsam mit dem ausgefüllten Kurzmitteilungs-Formular zu. Die Kontaktadresse finden Sie hier.
Damit alles reibungslos abläuft, berücksichtigen Sie bitte Folgendes:
- Bitte tragen Sie im Formular oben rechts Ihre achtstellige Versicherungsnummer ein. Sie finden sie z.B. auf Ihrer Versichertenkarte, Ihrer Versicherungspolice, Ihrer Versicherungsbestätigung oder auf Ihrer Leistungsabrechnung.
- Senden Sie uns bitte immer die Originalrechnungen zu. Bitte die Belege nicht heften oder klammern.
- Auf der Rechnung muss vermerkt sein:
Name der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung (Diagnose), die Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen mit Ziffern der Gebührenordnung und die Behandlungsdaten.
- Selbstbehalt:
Falls Sie einen beitragssparenden Selbstbehalt vereinbart haben, schicken Sie uns die Belege erst dann zu, wenn der Betrag überschritten wird.
- Beitragsrückerstattung (BRE): Wenn Sie Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben, sammeln Sie doch einfach Ihre Belege für das laufende Jahr und rechnen dann nach. Manchmal profitieren Sie, wenn Sie kleinere Rechnungen selbst bezahlen und dafür die Beitragsrückerstattung wählen.
Ein Beispiel: Sie haben Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung von 500 Euro und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 Euro, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung.
- Arzneimittel:
Achten Sie bitte darauf, dass die Rezepte durch den Stempel der Apotheke mit Datumsangabe quittiert sind.
- Heil- und Hilfsmittel:
Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein.
- Zahnersatz:
Bitte schicken Sie uns den Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes - Sie erfahren dann sofort die Höhe Ihres Anspruchs.
- Beihilfe als Beamter:
Nach unseren Erfahrungen akzeptieren Beihilfestellen Duplikatrechnungen – ohne Erstattungsvermerk. Bitte geben Sie uns die Originalrechnung und Ihrer Beihilfestelle das Duplikat. Sie sichern sich damit bei beiden Kostenträgern eine schnelle Erstattung Ihrer Auslagen.
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