Möchten Sie sich beruhigt zurücklehnen, weil Sie sich auf Ihre Altersversorgung verlassen können, Ihr Lebensstandard so bleibt, wie gewohnt und Ihre Familie abgesichert ist?
Dann vertrauen Sie uns, wir sind Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Zukunftswünsche behilflich. Mit zeitgemäßen und individuellen Lösungen, die Ihre Bedürfnisse, Ihre finanzielle Situation und natürlich staatliche Förderungen berücksichtigen, bringen wir Sie in Sicherheit.
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Die gesetzliche Rente ist ein Topf, den die einen füllen und die anderen gleich leeren. So ist die Rentnergeneration abhängig von den Beitragszahlern und damit auch immer von der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland. Gleichzeitig wird sich durch den anhaltenden Geburtenrückgang und die steigende Lebenserwartung das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern bis 2040 drastisch verschlechtern. Bei Vollbeschäftigung müssen dann knapp zwei Beitragszahler einen Rentner ernähren. Diese Entwicklungen führen zu Rentenkürzungen und zwingen jeden zur privaten Vorsorge. |
Der Gesetzgeber überweist als Witwen- oder Witwerrente nur rund ein Viertel Ihres Bruttoeinkommens. Und darauf wird zudem auch noch eigenes Einkommen angerechnet. So bleiben einer nicht berufstätigen Witwe im Durchschnitt gerade mal 500 Euro. Da hilft auch keine Waisenrente, die zusätzlich für jedes Kind gezahlt wird. Zieht man die Lebenshaltungskosten von der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung ab, bleibt am Monatsende nicht mehr als ein dickes Minus. |
Bis 2005 gab es ein Säulenmodell, das sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten und der betrieblichen Altersversorgung zusammensetzte. Seit dem 1. Januar 2005 unterscheidet das Alterseinkünftegesetz drei Schichten der Altersversorgung. Zur Basisversorgung (Schicht 1) gehören alle bisherigen staatlichen Versorgungen: Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Zusätzlich gehören zu dieser Schicht auch die Basisrenten, die ähnlich funktionieren. Die kapitalgedeckte Zusatzversorgung (Schicht 2) umfasst zwei Arten der Versorgung: die »Riester-Rente« und die betriebliche Altersversorgung. Die klassischen und fondsgebundenen Produkte der dritten Schicht können individuell auf Ihren Versorgungsbedarf zugeschnitten werden. Da die Beiträge steuerlich nicht gefördert werden, müssen Sie die Renten im Alter nur mit dem Ertragsanteil versteuern. Erträge aus einmaligen Kapitalzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte steuerfrei. |
Versorgungen der ersten Schicht sind für Ihre eigene Altersvorsorge bestimmt und dürfen deswegen frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und nur als monatliche Rente ausbezahlt werden. Die Renten werden nachgelagert im Alter besteuert. Im Gegenzug können Sie bis zu 20.000 € pro Jahr von den Beiträgen, die Sie für Rentenversicherungen der ersten Schicht ausgeben als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich der Beitrag. In 2012 können Sie bereits 74 % der geleisteten Beiträge steuerlich abziehen. In den nächsten Jahren steigt dieser Anteil pro Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 die Beiträge zu 100 % berücksichtigt werden. |
Hinter der zweiten Schicht stecken die betriebliche Altersversorgung und die »Riester-Rente«, die es schon seit 2002 gibt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist, kann die Zuschüsse für eine staatlich geförderte Rente beantragen. Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wurde die »Riester-Rente« vereinfacht. Dieses bieten Ihnen viele Vorteile: - Sie bevollmächtigen die ALTE LEIPZIGER einmalig, für Sie den Zulagenantrag zu stellen. In den Folgejahren brauchen Sie sich so nicht mehr um die jährliche Antragstellung kümmern.
- Bei abgeschlossenen Verträgen ab dem 1. Januar 2005 können zu Rentenbeginn bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals auf einmal ausgezahlt werden.
- Sie können entscheiden wie Sie Ihre Rente später ausgezahlt bekommen möchten: monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich.
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Die Basisrente und die Riesterförderung sind interessante Möglichkeiten, steuerbegünstigt Ihre Versorgungslücke zu schließen. Spielraum für persönliche Wünsche lassen sie allerdings wenig. Die Produkte der Schicht 3 ermöglichen Ihnen eine optimale Vorsorge und das ganz ohne Einschränkungen. Die Beiträge werden aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt. Im Gegenzug werden die Renten nur mit einem kleinen Teil versteuert. Der Ertragsanteil beträgt, wenn Sie mit 65 in Rente gehen, nur noch 18 % und bleibt auch so lange Sie die Rente beziehen bei 18 %. Wenn Sie sich lieber Ihr Kapital auf einmal auszahlen lassen wollen, erhalten Sie dieses größtenteils steuerfrei. Lediglich die Differenz zwischen der gesamten Kapitalzahlung und den geleisteten Beiträgen unterliegt der Steuer. Wenn Sie sich den Betrag erst nach dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, unterliegen sogar nur 50 % dieses Betrags der Steuer. |
Alle drei Schichten, die dazugehörigen Produkte und Zusatzversorgungen haben ihre Vorteile. Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, hängt von vielen Faktoren ab. Familienstand, Einkommenssituation und die Frage, was sie bisher für Ihre Altersversorgung getan haben, spielen dabei eine wichtige Rolle. Werfen Sie einen Blick in unsere Entscheidungsmatrix. Dort finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der einzelnen Schichten und ihrer Produkte auf einen Blick. |
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