Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind bei BasiAL zu beachten
- Es darf keine einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt werden.
- Im Todesfall können nur Renten an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder gezahlt werden.
- Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Basisrentenversicherung darf nicht erfolgen.
- Die Basisrentenversicherung darf nicht verkauft werden.
- Die Vereinbarung von Bezugsrechten oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht möglich.
|