Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind bei BasiAL zu beachten

  • Es darf keine einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt werden.
  • Im Todesfall können nur Renten an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder gezahlt werden.
  • Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Basisrentenversicherung darf nicht erfolgen.
  • Die Basisrentenversicherung darf nicht verkauft werden.
  • Die Vereinbarung von Bezugsrechten oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht möglich.